ALTINA Energy Sharing: Gemeinsam sind wir stärker
Die ALTINA Global Network SCE bietet mit der Anteils-Kategorie ALTINA Energy Sharing (AK1) ein innovatives Modell zur Förderung von erneuerbaren Energien und Elektromobilität. Als Europäische Genossenschaft verfolgen wir das Ziel, die wirtschaftliche Unabhängigkeit unserer Mitglieder durch nachhaltige Projekte zu stärken.
Regularien der Anteils-Kategorie ALTINA Energy Sharing (AK1)
Einleitung und Zweck der Kategorie AK1
Die ALTINA Global Network SCE ist eine Europäische Genossenschaft, die den Erwerb, die Wirtschaft und den Bedarf ihrer Mitglieder fördert.
Dieses Regularium definiert die Bedingungen und die strategische Ausrichtung der Anteils-Kategorie ALTINA Energy Sharing (AK1) innerhalb der ALTINA Global Network SCE. ALTINA fördert ihre Mitglieder mit Solarstrom-Ersparnissen und Treibhausgas-Erlösen aus Elektromobilität. Wir setzen Projekte konsequent um, indem wir die gesetzlich verankerten Vorrangrechte für erneuerbare Energien und Elektromobilität voll ausschöpfen.
1. Zweck und gesetzliche Grundlage
Die Kategorie AK1 dient der Finanzierung, Errichtung und dem Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien sowie zur Nutzung von Ladeinfrastruktur und Elektromobilität.
Öffentliches Interesse: Gemäß § 2 EG 2023 und der EU-Richtlinie RED III liegen diese Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse. Sie dienen der Sicherheit und dem Klimaschutz.
Relative Vorrangstellung: In behördlichen Abwägungsprozessen genießen AK1-Projekte eine gesetzlich verankerte Vorrangstellung. Die Begründungslast bei Ablehnung hat die Behörde.
Lokale Wertschöpfung: Investitionen fließen primär in Photovoltaik-Anlagen und öffentliche Ladeinfrastruktur, die den Mitgliedern vor Ort nutzen und die regionale Wirtschaft stärken.
2. Partnerstruktur und Rollenverteilung
Das System basiert auf der Kooperation von drei spezialisierten Mitgliedergruppen:
Aktive-Partner: Übernehmen Akquise, Planung und Montage. Die Vergütung erfolgt in AK1-Anteilen, um die Liquidität der Genossenschaft für Hardware-Käufe zu schonen.
Energy-Partner: Fördern Photovoltaik-Anlagen und Ladeinfrastruktur auf eigenen Flächen. Sie erhalten Gutschein-Zertifikate zur Gewinnung und Weitergabe an regionale Basic-Partner, die Hardware-Käufe und betrieblichen Investitionen finanzieren
Basic-Partner: Mitglieder, die Solarstrom und Ladeinfrastruktur nutzen und finanzieren. Sie sponsern AK1-Anteile im Gegenwert ihrer Ersparnis, erhalten Rückvergütung aus Ersparnissen und bauen so ohne hohe Einstiegskosten Vermögen auf.
3. Das Gutschein-Zertifikat
Das Gutschein-Zertifikat ist ein digitales, übertragbares Wertpapier-Äquivalent. Es verbrieft die AK1-Anteile der Mitglieder sowie deren Anspruch auf Rückvergütungen.
Finanzierungsfunktion: Es bildet das Fundament für PV-Anlagen und Ladeinfrastruktur.
Liquidität: AK1-Anteile dienen innerhalb der ALTINA als Zahlungsmittel bei gewerblichen Partnern und können zum Nennwert jederzeit an Mitglieder übertragen werden.
Transparenz: Alle Transaktionen unterliegen dem Drittvergleichsprinzip zur Sicherung der steuerlichen Anerkennung.
4. Finanzierungsmodell und Mittelverwendung
AK1 ist finanziell unabhängig von Banken. Die Mittel werden ausschließlich durch die Mitglieder bereitgestellt. Diese erwerben Gutschein-Zertifikate, um sie gezielt an Dritte weiterzugeben, so dass jeder Bürger Mitglied werden und ein Zertifikat mit 200 AK1-Anteilen erwerben kann.
Emissionspreis: Ein AK1-Anteil kostet 1,25 EUR (1,00 EUR Nennwert + 0,25 EUR Aufgeld).
Mittelallokation: 1,15 EUR fließt direkt in die Hardware und Projektumsetzung. Das Aufgeld von 0,25 EUR wird zu 60 % für Active-Partner (1. bis 3. Empfehlung 0,05 EUR in AK1-Anteilen, 4. bis 10. 0,10 EUR und ab der 11. 0,15 EUR) und zu 40 % für die Verwaltung (AK9) verwendet.
Einkaufsvorteil: Hardware wird zu Händlerkonditionen erworben, was die Amortisationszeit der Anlagen massiv verkürzt.
Zahlungsweg: Überweisungen erfolgen unter Angabe der Zertifikatsnummer auf das Konto der ALTINA Global Network SCE bei der GLS Bank e.G., IBAN: DE82 4306 0967 4037 0663 01.
5. Rückvergütung und Reinvestitionszyklus
Das System ist auf exponentielles Wachstum durch Reinvestition ausgelegt.
Rechtsanspruch: Der Anspruch auf Rückvergütung aus Ersparnissen in Form von AK1-Anteilen zum Ausgabepreis entsteht mit jedem Umsatz, unabhängig vom Bilanzgewinn.
50/50-Split: Ersparnisse (z. B. Differenz zwischen Netzstrompreis und kostenlosem Solarstrom) werden als AK1-Anteile hälftig zwischen nutzenden und finanzierenden Mitgliedern aufgeteilt.
Reinvestitionsquote: 92 % der Netto-Ersparnisse werden unmittelbar reinvestiert, um neue PV-Anlagen und E-Mobilitäts-Projekte zu finanzieren.
Steuervorteil: Rückvergütungen werden als Preisnachlässe gemäß § 22 KStG behandelt.
6. Dokumentation und Nachweispflicht
Um die steuerliche Anerkennung von betrieblichen Marketingausgaben (Sponsoring AK1-Anteile) und die gesetzliche Vorrangstellung zu sichern, wird jedes Projekt jährlich dokumentiert:
Nachweis des Beitrags zu den Erneuerbare-Energien-Zielen (80 % bis 2030).
Kapazität und tatsächlicher Stromertrag.
Dokumentation der Umweltprüfungen und Sponsoren-Engagements.
7. Mitgliedschaft und Haftung
Beitritt: Möglich für natürliche und juristische Personen via chaynsID oder in Textform.
Mindestbeteiligung: 200 Anteile für Basic-Partner, 2.000 Anteile für Active-Partner innerhalb von zwei Jahren.
Haftung: Beschränkt auf das Genossenschaftsvermögen. Keine Nachschusspflicht.
Risikohinweis: Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist theoretisch möglich. Keine mündelsichere Anlage.
ALTINA überprüft Regularien jährlich an EG, RED und Steuerrecht.
Aktuelle Version unter: www.altina-global.net
Stand: 20. Mai 2026
ALTINA Global Network SCE
